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Offene Hilfen: Infomationen und Unterstützungsangebote in Zeiten von Corona

Die Offenen Hilfen informieren Sie hier über aktuelle Informationen und geben Auskunft zu Unterstützungsleistungen und –angeboten.



Allgemeine Informationen und Hinweise in Zeiten von Corona:


Eine Fülle an Informationen zu Corona in leichter Sprache und Gebärdensprache finden Sie bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe unter www.lebenshilfe.de und bei AKTION MENSCH unter www.aktion-mensch.de/corona-infoseite.


Hier haben wir Tipps zum Umgang mit den Ängsten und Bedenken der Menschen und hilfreiche Kontakte im Zusammenhang mit Covid-19 zusammengefasst:

Corona-Stress


Allgemeine Infos zu vielfältigen Ansprechpartnern/Anlaufstellen bei Belastungs- und Krisensituationen in und um die Familie finden Sie unter:
buendnis-fuer-familie.de/coronazeit-hilfe-in-belastungs-und-krisensituationen



Hinweise zu coronabedingten Regelungen der Pflegeversicherungen:



Erhöhung der Pflegehilfsmittel auf monatlich 60,- Euro:
Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 hatte bisher Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich 40 Euro. Da die Pflegehilfsmittel durch die Corona-Pandemie so teuer wurden, wurde dieser Betrag jetzt hochgesetzt auf 60 Euro monatlich. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören z.B. Einmalhandschuhe, Handdesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalschürzen, Fingerlinge, Bettschutzeinlagen, Mundschutz. Manche Krankenkassen akzeptieren mittlerweile auch Rechnungen von Drogeriemärkten oder Onlinehändlern, wenn die Apotheken keine Pflegehilfsmittel liefern können.
Zu genaueren Informationen kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse.


Pflegegradfeststellung durch den MDK/Beantragung Pflegegeld:

Grundsätzlich kann jederzeit ein Antrag auf Pflegegeld, bzw. auf Pflegegradfeststellung bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Der MDK verzichtet auf unbestimmte Zeit bei der Begutachtung zur Pflegegradfeststellung auf Hausbesuche. Die Einstufung soll anhand eines Fragebogens bzw. eines telefonischen Interviews sichergestellt werden.
Zu genaueren Informationen kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse.


Beratungsbesuche nach §37, Abs. 3 SGB XI:
Beratungsbesuche (oder Beratungseinsätze), die je nach Pflegegrad entweder halb- (Pflegegrad 2 und 3) oder vierteljährlich (Pflegegrad 4 und 5) verpflichtend durchzuführen sind, müssen zwischen 01.01.2020 und 30.09.2020 nicht abgerufen werden. Eine Kürzung oder der Entzug von Pflegegeld wird dabei nicht vorgenommen. Bei Bedarf ist im Einzelfall ein telefonischer Beratungseinsatz möglich.
Bei Bedarf oder Fragen, setzen Sie sich mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung.


Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Entlastungsleistungen - vereinfacht und verbessert für Zeiten von Corona:
Das „Zweite Bevölkerungsschutzgesetz“ ist seit dem 15.05.2020 durch Bundestag und Bundesrat beschlossen, muss aber im Einzelnen noch verkündet werden.
Geplante Veränderungen, die u.a. den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI und das Pflegeunterstützungsgeld nach §44a SGB XI betreffen sowie weitere Informationen zu aktuell relevanten Pflegethemen finden Sie unter:
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/corona-was-wenn-die-pflege-zu-hause-neu-organisiert-werden-muss-45753


Unterstützungsleistungen:



Antrag Entschädigungszahlungen für Verdienstausfall wegen coronabedingter Kinderbetreuung online möglich:

Dazu der Hinweis auf die Pressemitteilung der Staatsministerinnen Huml und Trautner zu den Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz:
www.stmgp.bayern.de/presse/huml-und-trautner-entschaedigungszahlungen-fuer-verdienstausfall-wegen-coronabedingter/


Diese können künftig vollumfänglich digital gestellt und bearbeitet werden. Die Anträge sind im Angestelltenverhältnis durch den jeweiligen Arbeitgeber zu stellen, bzw. durch Selbstständige für sich selbst. Mehr Informationen in der Pressemitteilung und den dortigen weiterführenden Links.


Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend informiert über finanzielle Unterstützungsangebote, zur Kinderbetreuung oder Hilfsangebote in Krisensituationen. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie

 

Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen. Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Krise zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-KiZ gestartet. Welche Regelungen bei wegfallendem Einkommen durch die Corona-Pandemie ab dem 1. April gelten, erfahren Sie hier:
www.bmfsfj.de/kiz



Das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung soll helfen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern: vereinfachter Zugang zu Grundsicherung, Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, Entschädigung für Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung, vereinfachter Zugang zum Kinderzuschlag. Weitere Informationen unter:
www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html



Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für viele Familien dar. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass unser Team der Offenen Hilfen auch weiterhin für Sie zu erreichen ist. Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Familienentlastenden Dienst (FeD) und durch unser Beratungsangebot.


Unsere Beratungskräfte der Offenen Hilfen, Herr Fahrmeier und Frau Völker, stehen Ihnen telefonisch oder per E-Mail für Beratungsfragen gerne zur Verfügung:

Telefon:  09132 – 78 10 -188 oder -198
E-Mail:    beratung(at)lebenshilfe-herzogenaurach.de



Persönliche Beratungskontakte sind bei uns derzeit nur in Ausnahmefällen möglich.
Kommen Sie gut durch diese Zeit und bleiben Sie gesund!


 
Ute Meindel und das Team der Offenen Hilfen