Genussmittel

Bis aufs Gramm genau werden an unseren Wäge- und Abfüllstationen schüttbare Genussmittel (z.B. Tee, Kaffee, Bonbons) bearbeitet. Alle Vorgaben nach den Hygieneanforderungen HACCP werden dabei erfüllt. Genussmittel, deren Abfüllung mit Hand erfolgen muss, werden ebenfalls bearbeitet. Die anschließende Verpackung, Etikettierung oder Kennzeichnung, z.B. mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum, gehört je nach Kundenwunsch mit zum Leistungsumfang.

 

Die Aurach-Werkstatt ist zudem auf Basis von Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 dazu berechtigt, Lebensmittel mit dem EU-Bio-Siegel abzupacken.

 

Unsere Schwerpunkte liegen dabei bei der:

  • Tee- und Gewürzabfüllung
  • Kaffeeabfüllung
  • Bonbonabfüllung sowie deren Verpackung